Ein effektives Energiemanagement für kommunale Liegenschaften drosselt nicht nur den Energieverbrauch und trägt zum Klimaschutz bei, sondern senkt auch die Energiekosten und entlastet so die knappen kommunalen Haushalte. Die Einführung und der Unterhalt eines Energiemanagements ist jedoch eine wissensintensive Aufgabe, für die personelle und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Zusätzlich gilt es, die dynamischen Entwicklungen in den Themenfeldern Energieeffizienz und erneuerbare Energien fortlaufend im Auge zu behalten.
Verbreitung eines professionellen Energiemanagements
Um die Verbreitung eines professionellen Energiemanagements in kommunalen Liegenschaften voranzutreiben, unterstützt, bündelt und vermittelt der VRRN die Initiativen regionaler Energieagenturen.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat gemeinsam mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz ein Energie- und Klimaschutzmanagement für Kommunen und Landkreise (dena-EKM) in Rheinland-Pfalz eingeführt. Im Rahmen eines Modellprojekts nehmen aus der Region Mittelhaardt & Südpfalz drei Modellkommunen teil.
Im badischen Teil der Metropolregion hat die Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (Kliba) die Federführung in diesem Arbeitsfeld und erbringt wichtige Funktionen.
Das Land Hessen geht mit engagierten Kommunen das Bündnis "Klima-Kommunen" ein. Die Fachstelle der Landesenergieagentur Hessen (LEA) bietet hier die Plattform, bringt Kommunen zusammen und fördert den Wissenstransfer.
Integriertes Energiemanagement im Verdichtungsraum der Metropolregion
Das übergeordnete Interesse ist die Stärkung erneuerbarer Energien im urbanen Umfeld. Mit spezifischen Ansätzen werden in der Metropolregion gegenwärtig weitere Schritte unternommen, insbesondere auf bislang ungenutzten Dachflächen den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben.
Strombilanzkreise - eine bessere Stromversorgung kommunaler Liegenschaften?
Energie soll möglichst da erzeugt werden, wo sie genutzt wird. Diesem einfachen Grundsatz in der Energiewirtschaft folgt das sogenannte Strombilanzkreismodell.
Die Rahmenbedingungen erlauben inzwischen größere Spielräume, um diesem Grundsatz auch als Liegenschaftsverwaltung zu folgen. Stromverbräuche und Stromerzeugung in und auf öffentlichen Gebäuden lassen sich in einem angepassten kaufmännischen Rahmen bilanziell zusammenführen.
Kurz gesagt: Im Ergebnis wird künftig der PV-Strom vom Turnhallendach auf der anderen Straßenseite im Rathaus genutzt – oder auch im Schulgebäude drei Straßen weiter. Dieses simple Versorgungskonzept erfordert jedoch einen detaillierten Blick auf neue Regularien und ein Geschäftsmodell, das in der Metropolregion aktuell verstärkt diskutiert wird. Die lokale Energiewirtschaft und die kommunalen Liegenschaftsverwaltungen können daraus konkrete Handlungsschritte ableiten.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die Teilhabe von Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen an der Solarstromversorgung vom eigenen Hausdach ist bislang deutlich zu kurz gekommen. Mieterstromkonzepte waren mit großen regulatorischen Hürden verbunden und kamen kaum zur Anwendung. Das „Solarpaket“ der Bundesregierung setzt jedoch mit der „Gemeinschaftlichen Gebäude-versorgung“ neue Impulse.
Sie soll u.a. eine bürokratiearme gemeinsame Eigenversorgung mit PV-Strom ermöglichen. Die Weitergabe von PV-Strom an die Bewohner:innen innerhalb eines Gebäudes soll von Lieferantenpflichten ausgenommen und das Betreiben der PV-Anlage von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden.
Für kommunal verankerte Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften entstehen gegenwärtig neue Aufgaben, große Wohnungsbestände in der Region fit für die Zukunft zu machen.