ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Institutionen Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, Verband Region Rhein-Neckar und Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar sind bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.m-r-n.com.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG Die folgenden Abschnitte / Inhalte / Funktionen sind noch nicht / nur teilweise vereinbar:
- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte (Bilder, welche ab dem 01.01.2021 hinzugefügt werden, enthalten einen Alternativtext). Wir arbeiten stetig daran Bilder mit einem Alternativtext zu versehen.
- Einige Bilder haben keinen informativen Inhalt und sind somit als Layoutgrafiken zu bewerten und müssen dementsprechend gekennzeichnet werden. (in Bearbeitung)
- Das geöffnete Hauptmenü lässt sich für Tastaturnutzer nur wieder schließen, indem durch alle Menüunterpunkte rückwärts zum Hauptmenü-Element navigiert wird. (in Bearbeitung)
- Die Fokusreihenfolge ist nicht erwartungskonform, da die Elemente der Symbolleiste für Soziale Netzwerke (Facebook, Twitter etc.) am linken Seitenrand werden in der Fokusreihenfolge zweimal nacheinander durchlaufen. (in Bearbeitung)
- Der Fokus (Tastaturfokus) ist nicht jederzeit visuell erkennbar. (mit google Chrome und Microsoft Edge ist der Tastaturfokus jederzeit erkennbar)
- Es befinden sich derzeit Fehler im Quellcode der Webseite. (in Bearbeitung)
- Info und Beziehungen. Beispiel: Im Newsletterformular werden Formularlabel vom Screenreader nicht erkannt (in Bearbeitung)
- Kontrast (Minimum), Beispiel: Das Kontrastverhältnis des Textes im Sucheingabe-Feld (< 18px) auf der Startseite in hellblau auf weiß ist auch bei aktiviertem Kontrastmodus immer noch nur 3,3:1. (in Bearbeitung)
- Die hochgeladenen Dokumente sind nicht / nur teilweise barrierefrei (PDF/UA-konform). Während PDF-Dateien ab 31.07.21 barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt werden, gilt dies nicht für alle PDF-Dokumente. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@m-r-n.com oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, an welche Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Wir bemühen uns, in Zukunft barrierefreie Versionen der Dateien zur Verfügung zu stellen. Bei Pressemeldungen, Broschüren und Fachpublikationen die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahren sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei Karten und Plänen sind generell keine barrierefreien Versionen vorgesehen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.12.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 16.11.2023 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben Rückragen, etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen oder möchten Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte? Schreiben Sie uns unter: info@m-r-n.com
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eigehenden Mitteilungen sind:
Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
M1, 4-5 68161 Mannheim
Tel: 0621 10708 - 0
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@m-r-n.com
Verband Region Rhein-Neckar
Pressestelle
M1, 4-5 68161 Mannheim
Tel: 0621 10708 - 0
E-Mail: presse@vrrn.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Pressestellen von Verband Region Rhein-Neckar und Metropolregion Rhein-Neckar GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die genannten Institutionen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.