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Karussell überspringenAusgangslage
Im Jahr 2007 Vereinbarung einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerksbetriebe gemäß §46 StVO. Gesamtkoordination wurde von der IKZ an die Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH übertragen. Seit 2008 kann der Handwerkerparkausweis in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar genutzt werden. Er ist auch in der Technologieregion Karlsruhe gültig. Der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben enorm. Vor 2008 musste eine Ausnahme zum Parken in jeder Kommune einzeln beantragt und bezahlt werden. Ein Antrag mit mehr als 30.000 Fahrzeugen und rund 100 Verkehrsbehörden in zwei Regionen und drei Ländern.
Überprüfung des Handwerkerparkausweises
Der regionalgültige digitale Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar ist seit 01.01.2025 in den meisten der rund 85 zuständigen und ausstellenden Kommunen verfügbar. Die Metropolregion Rhein-Neckar möchte allen Kommunen, auch denjenigen, die derzeit noch nicht die Vertragsunterlagen zeichnen konnten, eine kostenlose und webbasierte Möglichkeit an die Hand geben, den neuen digitalen Handwerkerparkausweis vor Ort zu überprüfen und so die Kontrollmöglichkeit auch denjenigen Kommunen ermöglichen, die selbst derzeit noch keine bzw. grundsätzlich keine Handwerkerparkausweise ausstellen.
Rückfragen
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen mit dem Team der Metropolregion Rhein-Neckar gerne zur Verfügung.
FAQ
Der Handwerkerparkausweis (HWPA) ist eine einheitliche und regionale Parkberechtigung für Handwerksbetriebe, die an verschiedenen Orten in der Rhein-Neckar-Region arbeiten. Er erspart den Betrieben die mehrfache Beantragung von individuellen Ausnahmegenehmigungen zum Parken im öffentlichen Raum.
Vorteile aus Sicht einer Kommune
- Effizienz
- Kostenersparnis
- Einfacher Prozess
- Unkomplizierte Vertretung
- interkommunale Lösung und überregionale Anerkennung
- digitale Antragsbearbeitung für Handwerksbetriebe
- Beschleunigung von Genehmigungen durch medienbruchfreie Kommunikation und Standardisierung von Prozessen
- Übersichtliche Darstellung eingegangener Anträge und medienbruchfreie Bearbeitung für ausstellende Behörden
Die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des regionalen Handwerksparkausweises ist von großer Bedeutung, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Die Beteiligten hatten bereits erhebliche Vorteile durch die regionale (und teilweise überregionale) Anerkennung. Unser Handwerkerparkausweis gilt nicht nur im Stadtgebiet, sondern auch in der gesamten Region sowie TechnologieRegion Karlsruhe. Im Vergleich zu anderen Metropolregionen wie Stuttgart (240 EUR/Jahr), Frankfurt (305 EUR/Jahr) oder München (360 EUR/Jahr) liegt unsere Preisanpassung nach mehr als 10 Jahren immer noch unterhalb deren Preisniveaus.
Über die Omnia-Plattform können Anträge standardisiert und teilautomatisiert geprüft werden. Die Kommunikation und Bearbeitung findet medienbruchfrei statt.
Handwerker sind dazu verpflichtet den Handwerkerparkausweis (Ausdruck) sichtbar in die Frontscheibe zu legen. Darüber hinaus kann über das KFZ-Kennzeichen eine Abfrage erfolgen, ob ein gültiger Handwerkerparkausweis vorliegt.
Für die Koordinierung und den digitalen Prozess führen die Gebietskörperschaften einen Teil der Gebühreneinnahmen aus dem HWPA als Kostenbeteiligung sowie Transaktionskosten ab.
Ein Ausweis gilt für drei Fahrzeuge. Eine zeitgleiche Nutzung in mehreren Fahrzeugen ist nicht erlaubt und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld belegt.
Es gibt keine Limitierung.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 12 Monate ab Ausstellung
- Kopie der Handwerkskarte (optional)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Kfz-Scheine
- Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren Kfz-Zeichen