veröffentlicht am 11.11.2025

Kommunen

Ausgangslage

Im Jahr 2007 Vereinbarung einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerksbetriebe gemäß §46 StVO. Gesamtkoordination wurde von der IKZ an die Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH übertragen. Seit 2008 kann der Handwerkerparkausweis in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar genutzt werden. Er ist auch in der Technologieregion Karlsruhe gültig. Der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben enorm. Vor 2008 musste eine Ausnahme zum Parken in jeder Kommune einzeln beantragt und bezahlt werden. Ein Antrag mit mehr als 30.000 Fahrzeugen und rund 100 Verkehrsbehörden in zwei Regionen und drei Ländern.

 

Überprüfung des Handwerkerparkausweises

Der regionalgültige digitale Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar ist seit 01.01.2025 in den meisten der rund 85 zuständigen und ausstellenden Kommunen verfügbar. Die Metropolregion Rhein-Neckar möchte allen Kommunen, auch denjenigen, die derzeit noch nicht die Vertragsunterlagen zeichnen konnten, eine kostenlose und webbasierte Möglichkeit an die Hand geben, den neuen digitalen Handwerkerparkausweis vor Ort zu überprüfen und so die Kontrollmöglichkeit auch denjenigen Kommunen ermöglichen, die selbst derzeit noch keine bzw. grundsätzlich keine Handwerkerparkausweise ausstellen.

Jetzt überprüfen

 

Rückfragen

Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen mit dem Team der Metropolregion Rhein-Neckar gerne zur Verfügung. 

handwerkerparkausweis@m-r-n.com 

FAQ