Handwerksbetriebe
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Karussell überspringenNeuerungen zum Handwerkerparkausweis - Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO
Der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind. Während Handwerker früher für jeden Einsatzort eine eigene kommunale Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen mussten, können sie heute den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen, der in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar gültig ist. Darüber hinaus gilt der HWPA auch in der TechnologieRegion Karlsruhe.
Seit dem 1. Januar 2025 können Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige analoge Beantragung und bietet den Handwerksbetrieben eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung. Die Beantragung erfolgt grundsätzlich am Sitz Ihres Unternehmens bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Falls Sie Rückfragen haben, steht Ihnen die ausstellenden Behörden nach wie vor gerne zur Verfügung.
Systemupdate - Bitte beachten:
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zur Beantragung von Handwerkerparkausweisen auf ein neues digitales System umgestellt wird.
- Seit dem 15.09.2025 steht ausschließlich das neue Portal zur Beantragung von Handwerkerparkausweisen zur Verfügung. Den entsprechenden Link finden Sie hier: https://hwpa-mrn.omnia.egovc.de/register.php
+++ Jetzt beantragen +++
Was ändert sich?
Statt wie bisher den Antrag in Papierform auszufüllen und einzureichen, wickeln Sie nun den gesamten Prozess online ab. Die digitale Lösung ermöglicht es Ihnen, den Antrag schnell und unkompliziert von Ihrem Computer oder mobilen Gerät aus zu stellen. Darüber hinaus haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Anträge
- Behördengang 24/7 möglich
- keine Wartezeiten
- von überall nutzbar
- sofort losfahren
Was wird benötigt?
- Registrierung bei OMNIA (Hinweis: Sie werden auf die Seite eines Drittanbieters weitergeleitet): Befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
- Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
- Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung
- Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte (optional)
- Betriebsnummer der Handwerkskarte
- betriebliche Steuernummer / Steuer-ID
Bitte beachten Sie: aus Sicherheitsgründen müssen die erforderlichen Dokumente als Fotodatei hochgeladen werden (z.B. PNG, .JPG / .JPEG).
Was kostet der Handwerkerparkausweis?
Der Handwerkerparkausweis kostet 195 EUR/Jahr pro Ausweis.
Wie kann der HWPA genutzt werden?
- Bis zu drei Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
- Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
- Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de.
So funktioniert es:
- Klicken Sie den Link zur Antragsseite (Hinweis: Sie werden auf die Seite eines Drittanbieters weitergeleitet).
- Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA (WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!).
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
- Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.
FAQ
Der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (HWPA) ist eine einheitliche und regionale Parkberechtigung für Handwerksbetriebe, die an verschiedenen Orten in der Rhein-Neckar-Region arbeiten. Er erspart den Betrieben die mehrfache Beantragung von individuellen Ausnahmegenehmigungen zum Parken im öffentlichen Raum.
- interkommunale Lösung und überregionale Anerkennung
- digitale Antragsbearbeitung für Handwerksbetriebe
- Beschleunigung von Genehmigungen durch medienbruchfreie Kommunikation und Standardisierung von Prozessen
- Übersichtliche Darstellung eingegangener Anträge und medienbruchfreie Bearbeitung für ausstellende Behörden
Der Handwerkerparkausweis kann bei der für den Hauptsitz des Handwerksbetriebs zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. In einigen Fällen sind auch sogenannte federführende Kommunen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit bzw. der Landkreis zuständig, in dem sich der Hauptsitz des Handwerksbetriebs befindet.
Den HWPA können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen
- der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein
- der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird. Dienstleistungsunternehmen zählen nicht dazu.
Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen entweder als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden. Zulässige Karosseriebauformen sind: Steilheck, Kombi, Kastenwagen oder Transporter.
Ein Ausweis gilt für drei Fahrzeuge. Eine zeitgleiche Nutzung in mehreren Fahrzeugen ist nicht erlaubt und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld belegt.
Es gibt keine Limitierung.
- Kopie der Handwerkskarte (optional)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Kfz-Scheine
- Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferr
Die Kosten belaufen sich auf 195,00 €/Jahr für drei Fahrzeuge. Eine zeitgleiche Nutzung in mehreren Fahrzeugen ist nicht vorgesehen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr.
Der HWPA wird seit 2008 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Dies sind: Der Kreis Bergstraße, die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Rhein-Neckar-Kreis und der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms.
Seit dem 1. Januar 2011 kann er auch im Gültigkeitsbereich des HWPA der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden. Dies ist in den Städten und Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie der Stadt Karlsruhe und der Stadt Baden-Baden (Im Kernstadtbereich von Baden-Baden sind spezifische Parkregelungen zu beachten. Bei der Wilhelmsbrücke und auf dem Marktplatz gibt es Handwerkerplätze. Handwerksbetriebe erhalten über die Kreishandwerkerschaft einen Schlüssel zur Benutzung dieser Plätze.
Eine digitale Änderung über die Plattform Omnia ist derzeit noch nicht möglich, da ein einheitlicher Gebührenbeschluss der beteiligten Kommunen aussteht. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ja. Wenn Sie einen HWPA für einen Anhänger beantragen möchten, geben Sie bei der Antragstellung das Kennzeichen des Anhängers an. Künftig wird das Kennzeichen des Anhängers direkt auf dem HWPA vermerkt – nicht mehr das Kennzeichen des Zugfahrzeugs. Das Zugfahrzeug allein ist dadurch nicht parkberechtigt, es sei denn, es verfügt über einen eigenen Handwerkerparkausweis.
- Kommunen / Straßenverkehrsbehörden: Fragen zum Antragsprozess und zur Genehmigung richten Sie bitte an die zuständige Behörde am Unternehmenssitz bzw. an die federführende Kommune der interkommunalen Zusammenarbeit.
- Metropolregion Rhein-Neckar (MRN): Für Informationen zu Neuigkeiten und zu übergeordneten Prozessen (handwerkerparkausweis@m-r-n.com)