veröffentlicht am 03.11.2025

Handwerkerparkausweis

  • Digitalisierung & Smart Region
  • Mobilität

Handwerkerparkausweis 

Der regionale Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar ermöglicht seit 2008 ein einheitliches, überkommunales Parken in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar sowie der TechnologieRegion Karlsruhe. Service- und Werkstattwagen dürfen werktags während des Arbeitseinsatzes an Einsatzorten parken, wenn in zumutbarer Nähe keine alternative Parkmöglichkeit besteht. 

Der Handwerkerparkausweis ist ein Vorzeigeprojekt für Deregulierung und Verwaltungsmodernisierung: Was früher zahlreiche einzelne Ausnahmegenehmigungen erforderte, wird heute mit nur einem Antrag geregelt. Der HWPA gilt einheitlich in allen 290 Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in der TechnologieRegion Karlsruhe – ein erheblicher Vorteil für Handwerksbetriebe, die somit Bürokratie und Kosten deutlich reduzieren. 

Digitale Beantragung 

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO vollständig digital beantragt. Das gesamte Verfahren läuft online – schnell, komfortabel und jederzeit einsehbar. Rückfragen, Bescheide und Genehmigungen können medienbruchfrei bearbeitet werden. 

2024 wurde der Prozess vollständig digitalisiert, sodass alle Schritte von der Antragstellung bis zur Genehmigung durchgängig online ablaufen. Pilotprojekte, wie die Nutzung von Scan-Fahrzeugen zur digitalen Kontrolle von Parkrechten, zeigen zukünftige Einsatzmöglichkeiten in der kommunalen Parkraumbewirtschaftung. 

Neues System 

Seit dem 15.09.2025 wird ausschließlich das neue Antragsportal verwendet: 
https://hwpa-mrn.omnia.egovc.de/register.php (Hinweis: Sie werden auf die Seite eines Drittanbieters weitergeleitet) 
Nach einmaliger Registrierung bei OMNIA erhalten Nutzer Zugang zum System und automatische Benachrichtigungen über alle Prozessschritte. 

Arbeitsebene 

Der Arbeitskreis Handwerkerparkausweis der Straßenverkehrsbehörden der Metropolregion Rhein-Neckar begleitet das Projekt fachlich. Er sorgt für eine einheitliche Anwendung in allen teilnehmenden Kommunen und dient als zentrale Plattform für Austausch, Abstimmung und Weiterentwicklung des HWPA und seiner zukünftigen Einsatzmöglichkeiten. 

Geltungsbereich 

Der HWPA gilt in allen Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar – darunter die Städte Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Worms, Speyer, Frankenthal, Landau und Neustadt sowie sämtliche Städte und Gemeinden der Kreise Bergstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz. 
Seit 2011 ist er zudem in der TechnologieRegion Karlsruhe (Karlsruhe, Baden-Baden sowie Kreise Karlsruhe und Rastatt) anerkannt. 

Vorteile des Handwerkerparkausweises: 

• interkommunale Lösung und überregionale Anerkennung, 
• Vollständig digitale Antragsbearbeitung für Handwerksbetriebe, 
• Beschleunigung von Genehmigungen durch medienbruchfreie Kommunikation und Standardisierung von Prozessen 
• Übersichtliche Darstellung eingegangener Anträge und medienbruchfreie Bearbeitung für ausstellende Behörden  

Rückfragen 

Rückfragen zum Status im Antragsprozess und zur Genehmigung richten Sie bitte an die zuständige Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz bzw. an die federführende Kommune der interkommunalen Zusammenarbeit. 

Für allgemeine Fragen steht Ihnen das Team der Metropolregion Rhein-Neckar gerne zur Verfügung: 
handwerkerparkausweis@m-r-n.com 

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