Grundlagen & Organisation
Die wichtigsten Beschlussgremien der Organisation sind die Verbandsversammlung und der Verwaltungsrat unter dem ehrenamtlichen Vorsitz von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar Kreises.
Die Verbandsversammlung verfügt über zwei Ausschüsse: Der Planungsausschuss entscheidet über planungs- und raumrelevante Themen bzw. bereitet entsprechende Entscheidungen der Verbandsversammlung vor.
Dazu gehören neben Stellungsnahmen zu Vorhaben öffentlicher und privater Planungsträger insbesondere die Umsetzung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar. Der Ausschuss für Regionalentwicklung und -management trifft Vorbereitungen und Entscheidungen zu Themen der Regionalentwicklung.
Grundlagen
Der Verband Region Rhein-Neckar wurde zum 1. Januar 2006 auf Grundlage des Staatsvertrags vom 26. Juli 2005 zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet.
Der Verband Region Rhein-Neckar gehört zu den Regionalverbänden (auch Planungsgemeinschaften genannt) und steht damit außerhalb der klassischen Verwaltungshierarchie. Er ist also keine Mittelbehörde, obwohl er eine Ebene zwischen den Stadt- und Landkreisen und den Ländern bildet. Rechte, Pflichten und inhaltliche Zuständigkeiten der Verbandsorgane bzw. -gremien legt die Verbandssatzung fest.
Im Staatsvertrag sind sowohl Aufgaben, Zuständigkeiten, Mitglieder, Organe, Satzung, als auch Finanzierung und Rechtsaufsicht festgelegt.
Die Arbeit des Verbands Region Rhein-Neckar wird größtenteils über eine Umlage der Mitglieder getragen. Diese sind laut Staatsvertrag in Baden-Württemberg die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim, der Rhein-Neckar-Kreis sowie der Neckar-Odenwald-Kreis, in Hessen der Landkreis Bergstraße, in Rheinland-Pfalz die kreisfreien Städte Frankenthal, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße.
Die Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Verbands Region Rhein-Neckar. Sie fällt alle Entscheidungen in der Regionalplanung und der Regionalentwicklung sowie über Mitgliedschaften, Beteiligungen oder Gründungen von Gesellschaften zur Erfüllung regionalbedeutsamer Entwicklungsaufgaben in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Verbandsversammlung hat 101 Mitglieder, von denen 78 durch die Gebietskörperschaften entsandt sind, d.h. vom jeweiligen Kreistag oder Stadtrat gewählt wurden. Die Landräte sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sind sogenannte „geborene Mitglieder“. Diese 23 Personen gehören der Verbandsversammlung kraft ihres Amtes an. Die 101 Mitglieder der Verbandsversammlung haben aktuell fünf politische Fraktionen gebildet.
Der Verbandsvorsitz
Der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig und werden von der Verbandsversammlung auf vier Jahre gewählt. Der Verbandsvorsitzende führt in der Verbandsversammlung und im Verwaltungsrat den Vorsitz. Verbandsvorsitzender ist seit dem 22. April 2016 Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises. In Reihenfolge der Vertretung sind seine Stellvertreter: Lothar Quast (SPD), Simone Heitz (Grüne) und Christian W. Engelhardt (CDU).
Die Ausschüsse
Die Verbandsversammlung verfügt neben dem Verwaltungsrat, der die Sitzungen der Verbandsversammlung vorbereitet, für Vorberatungen und Entscheidungen von geringerer (finanzieller) Tragweite über zwei Ausschüsse: den Planungsausschuss sowie den Ausschuss für Regionalentwicklung und Regionalmanagement.
Die Verbandsverwaltung
Die Verbandsverwaltung besteht aus 35 Mitarbeiter:innen, erledigt die operative Arbeit des Verbands Region Rhein-Neckars und steht unter der Leitung von Verbandsdirektor Ralph Schlusche. Der Verbandsdirektor wird von der Verbandsversammlung für acht Jahre gewählt und ist Beamter auf Zeit. Seine ständige Stellvertreterin ist die Leitende Direktorin Petra Schelkmann. Sie verantwortet die Regionalplanung, wird ebenfalls von der Verbandsversammlung gewählt und ist Beamtin auf Lebenszeit. Um die enge Abstimmung zwischen den an der Regionalentwicklung beteiligten Organisationen sicherzustellen, ist Ralph Schlusche kraft seines Amtes auch einer von zwei Geschäftsführern der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH.
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