13.9.2013
Einheitlicher Regionalplan verabschiedet: Verbandsvorsitzende OB Lohse: „Innere Einheit der Metropolregion vollzogen“
Nach der 22. Sitzung der Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar war es geschafft: Der Einheitliche Regionalplan der Metropolregion Rhein-Neckar wurde verabschiedet.
Sobald nun noch die erforderliche Genehmigung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg vorliegt, hat die Region Rhein-Neckar erstmals in ihrer Geschichte ein Einheitliches Planwerk, das über die Ländergrenzen von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz hinweg als Masterplan die kommende Entwicklung bestimmt.
„Damit ist die innere Einheit der Metropolregion Rhein-Neckar endgültig vollzogen“,
unterstrich die Verbandsvorsitzende Dr. Eva Lohse die historische Dimension dieses formalen Akts. In ihren Ausführungen betonte Lohse insbesondere die zahlreichen politischen Hürden, die seit den frühen 70er Jahren und die planerischen Schwierigkeiten, die durch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erstellung des Einheitlichen Regionalplans zu meistern waren.
Ursprünglich startete die Annäherung in Fragen der länderübergreifenden Raumordnung mit einem ersten Staatsvertrag im Jahr 1969 und der Gründung des alten Raumordnungsverbandes. Dieser umfasste längst nicht die Grenzen der heutigen Metropolregion Rhein-Neckar und hatte lediglich die Aufgabe, eine grobe Abstimmung unter den getrennten Planungsverbänden in den Bundesländern vorzunehmen, die dann in einer zweiten Stufe die eigentliche Planung übernahmen. „An Themen der Regionalentwicklung, die heute selbstverständlich mit der Planung einhergehen, war nicht einmal zu denken“, ergänzte Verbandsdirektor Ralph Schlusche. Erst mit einer Satzungsänderung im Jahre 1998 wurden im kleinen Umfang auch Aufgaben der Regionalentwicklung in das Portfolio des Verbandes integriert. Mit dem Staatsvertrag 2005 wurde dann der so genannten einstufigen Planung, also der Erstellung eines gemeinsamen Planwerks, der Weg geebnet. Außerdem heißt es ohne Umschweife: „Der Verband wirkt auf die Verwirklichung des einheitlichen Regionalplans hin, insbesondere durch regionale Entwicklungskonzepte und -programme.“ Ein klarer Entwicklungsauftrag!
Mit dem Einheitlichen Regionalplan ist daher erstmals ein gemeinsames Planwerk völlig neuer Qualität entstanden, das sowohl planerische Vereinfachungen wie z.B. eine Harmonisierung und Verringerung der Raumkategorien beinhaltet als auch klare Ziele für die Weiterentwicklung der Region Rhein-Neckar benennt. Als „Wermutstropfen“ bezeichneten Dr. Eva Lohse und Ralph Schlusche die Tatsache, dass das Kapitel zur Planung der Windenergiestandorte noch nicht im Einheitlichen Regionalplan enthalten sein kann, da sich die Bundesländer auf keine einheitlichen Planungsregeln verständigen konnten. Deshalb müsse nun für jeden Teilraum separat geplant werden. Für Ärger sorgte insbesondere, dass die baden-württembergische Landesregierung, entgegen dem Rat der Fachplaner im VRRN, Windenergieanlagen in Kulturlandschaften wie z.B. der Bergstraße ermöglichen will.
Bildunterschrift: Verbandsvorsitzende Dr. Eva Lohse und Verbandsdirektor Ralph Schlusche nach der Unterzeichnung der Satzung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar.
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