7.3.2013
Bundesrat beschließt schnellere Visumsvergabe – Verbesserungsvorschlag kommt aus der Metropolregion Rhein-Neckar
Qualifizierte Fachkräfte aus dem nichteuropäischen Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten, können künftig schneller einreisen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Aufenthaltsverordnung beschlossen, die seit 5. März in Kraft ist (Bundesrat Drucksache 807/12).
Demnach müssen die Ausländerbehörden künftig nicht mehr zustimmen, wenn ein Ausländer, der sich zuvor noch nie für einen längeren Zeitraum in Deutschland aufgehalten hat, ein Visum zur Beschäftigung in Deutschland beantragt. Hierdurch kann die Einreiseerlaubnis künftig deutlich schneller erteilt werden. Zusätzlich werden die Ausländerbehörden entlastet und die Bürokratiekosten der Länder um 700.000 Euro gesenkt. Der Verbesserungsvorschlag wurde im Rahmen des Modellvorhabens zur Verwaltungsvereinfachung vom Arbeitskreis der Ausländerbehörden in der Metropolregion Rhein-Neckar erarbeitet und in die Innenministerkonferenz eingebracht.
Über 40 Tage durch Übermittlungs- und Wartezeiten
Eingebettet war die regionale Initiative in die groß angelegte Projektstudie „Einreiseoptimierung“ des Nationalen Normenkontrollrates. Daran beteiligt waren neben den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, und Rheinland-Pfalz auch ausgewählte Ausländerbehörden (u.a. Kreise Bergstraße und Rhein-Neckar, Städte Heidelberg, Mannheim und Worms), die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung sowie interessierte Unternehmen (u.a. BASF, Deutsches Krebsforschungszentrum, SAP). Dabei wurden insbesondere die Verwaltungsabläufe bei der Visumsvergabe analysiert – mit einem überraschenden Ergebnis: Während die Nettobearbeitungszeit für einen Visumsantrag bei lediglich zwei bis vier Stunden liegt, vergehen bis zur Erteilung durchschnittlich sechs Wochen. Über 40 Tage entfallen demnach auf Übermittlungs- und Wartezeiten bei beteiligten Stellen, wie Botschaften, Auswärtigem Amt, Bundesverwaltungsamt, Ausländerbehörden und Bundesagentur für Arbeit. Durch den Wegfall der Prüftätigkeiten in den Ausländerbehörden wird der Prozess nicht nur vereinfacht, sondern auch deutlich beschleunigt. Das regionale Verwaltungsportal „verwaltungsdurchklick.de“ wird zeitnah um die neuen Prozesse und Informationen ergänzt.
Normenkontrollrat begrüßt Änderung
„Der Normenkontrollrat begrüßt, dass sich das Bundesministerium des Innern in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe intensiv mit den Vorschlägen des Projektberichts auseinandergesetzt hat und diesen wichtigen Vorschlag nun umsetzt, weil damit nicht nur eine erhebliche Kostenersparnis einhergeht, sondern auch eine deutliche Reduzierung der Bearbeitungszeit von Visumanträgen“, so Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates (NKR). Der NKR wurde 2006 von der Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD ins Leben gerufen. Seine Aufgabe ist es, die Bundesregierung beim Bürokratieabbau und einer besseren Rechtsetzung zu unterstützen.
Zum Arbeitsbereich „Verwaltungsvereinfachung/ E-Government“
Der Arbeitsbereich „Verwaltungsvereinfachung/ E-Government“ der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH setzt sich für eine effizientere Verwaltungspraxis im Dreiländereck Baden-Hessen-Pfalz ein. Wichtiger Baustein ist in diesem Zusammenhang das Modellvorhaben „Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen“. Gemeinsam mit dem Bund und den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz soll am Beispiel der Metropolregion Rhein-Neckar aufgezeigt werden, wie Vernetzung und der sinnvolle Einsatz von IT dazu beitragen können, Verwaltungsvorgänge kundenfreundlicher, einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten. Im Zuge der regionalen Bemühungen, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland für die Unternehmen der Region zu gewinnen, setzt sich der Arbeitsbereich für den Bürokratieabbau beim Einreiseverfahren ein. Weitere Projekte des Arbeitsbereichs sind u.a. die einheitliche Behördennummer 115 oder das regionale Portal „verwaltungsdurchklick.de“.
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