15.12.2023
Verbandsversammlung der Metropolregion Rhein-Neckar tagte
- Ehrung von Oberbürgermeister a.D. Dr. Peter Kurz
- Wahl der Vorsitzenden in den Ausschüssen
- Satzung zur 1. Fortschreibung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar zu den Plankapiteln „Wohnbauflächen“ und „Gewerbliche Bauflächen“ beschlossen
- Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar versammelte sich am 15.12.2023 zu einer besonderen Sitzung, die von einer herausragenden Ehrung geprägt war. Oberbürgermeister a.D. Dr. Peter Kurz wurde für sein langjähriges Engagement für die Metropolregion Rhein-Neckar mit der Hermann Heimerich Plakette geehrt.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung würdigten damit unter anderem seine beeindruckende 17-jährige Amtszeit als Vorsitzender des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement. Seit der Gründung im Jahr 2006 hatte er die Leitung dieses Gremiums inne und prägte maßgeblich die Entwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar.
Betont wurde nicht nur seine herausragende Führung während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Mannheim von 2007 bis 2023, sondern auch seine maßgeblichen Beiträge zur erfolgreichen Entwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar. So fielen in seine Amtszeit die Einwerbung erheblicher Fördermittel von EU, Bund und Ländern sowie zahlreiche regionale Entwicklungsprojekte. Seine Arbeit wird die Region weiter begleiten, auch wenn er diesem Gremium fehlen wird.
Wahl der Vorsitzenden in den Ausschüssen: Ausschuss für Regionalentwicklung und -management und Planungsausschuss
Mit dem Ausscheiden aus der Verbandsversammlung von Dr. Peter Kurz endete auch sein Vorsitz im Ausschuss für Regionalentwicklung und ‑management. Die Verbandsversammlung traf folgende Wahl: Das Amt wird zukünftig Christian Specht, der Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, innehaben. Durch diese Besetzung wurde auch eine Neuwahl des Vorsitzenden des Planungsausschusses notwendig, da Christian Specht bisher diesem Ausschuss vorstand. Die Wahl fiel auf Dr. Ralf Göck, Bürgermeister der Gemeinde Brühl.
Satzung zur 1. Fortschreibung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar zu den Plankapiteln „Wohnbauflächen“ und „Gewerbliche Bauflächen“ beschlossen
Weiter wurden in der Sitzung Beschlüsse für die zukünftige Weiterentwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar gefasst. Eine der zentralen Entscheidungen betraf die 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar in den Plankapiteln 1.4 "Wohnbauflächen" und 1.5 "Gewerbliche Bauflächen". Damit verfolgt die Region Rhein-Neckar das Ziel einer flächensparenden und ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung, indem Entwicklungsspielräume für die nächsten 10-15 Jahre geschaffen werden.
Verbandsvorsitzender Stefan Dallinger betonte die Bedeutung dieser Entscheidung: "Damit sind die quantitativen und qualitativen Weichenstellungen für die künftige wohnbauliche und gewerbliche Siedlungsentwicklung getroffen. Dies schafft Planungssicherheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Standortsicherung."
Der Planentwurf wurde in einem umfangreichen Beteiligungsprozess erarbeitet und orientiert sich an den Prinzipien einer nachhaltigen Raumentwicklung. Die Identifizierung geeigneter Flächen für die Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen erfolgte unter Berücksichtigung von Umweltaspekten und einer sparsamen Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen.
Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
Selbstverpflichtet zur nachhaltigen Entwicklung, legt die Metropolregion Rhein-Neckar großen Wert auf den Klimaschutz. Dies spiegelt sich in der langen Tradition des Engagements für eine umweltfreundliche Regionalplanung und -entwicklung wider. Der Fokus des Einheitlichen Regionalplans liegt auf einer Energiepolitik, die die Nutzung fossiler Brennstoffe reduziert und gleichzeitig erneuerbare Energien ausbaut. Hierbei bieten Solarenergie und Windenergie beträchtliche Potenziale, wie im Regionalen Energiekonzept aufgezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt der Verbandsversammlung war daher die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und die Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar. Mit Blick auf die Energiewende in der Region wurden die Planentwürfe für beide Teilregionalpläne und ihre Offenlage verabschiedet. Diese ist für das 1. Quartal 2024 vorgesehen.
Ralph Schlusche, Direktor des Verbandes Region Rhein-Neckar, unterstrich die Bedeutung dieser Entscheidungen: "Damit leisten wir unseren Beitrag für die Energiewende und sichern gleichzeitig eine nachhaltige Flächeninanspruchnahme."
Die Flächenziele für die Windenergie wurden im Rahmen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgelegt, das bundesweit konkrete Flächenziele vorschreibt.
Auch für die Freiflächen-Photovoltaik hat die Region nun klare Handlungsvorgaben erhalten. Der Entwurf des Teilregionalplanes soll eine zukunftsorientierte Nutzung von Solarenergie sichern, wobei die Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen Standorte bevorzugt, die keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erwarten lassen. Die Präferenz gilt bereits versiegelten Flächen, gewerblichen und militärischen Konversionsgebieten sowie Deponien. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie Acker- und Grünlandflächen mit geringem Ertrag, geringer Artenvielfalt oder vorbestehenden Belastungen.
Bilder: © VRRN / Landry
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Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
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